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Allgemeine Geschäftsbedingungen

SAA Marketing GbR – Kontingent-Recruiting (Meta)
 Stand: 12.12.2025
 Gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB)

1. Anbieter / Vertragspartner

Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge und Leistungen der SAA Marketing GbR (im Folgenden „Auftragnehmer“).
 Vertragspartner auf Kundenseite ist das im jeweiligen Angebot bezeichnete Unternehmen („Kunde“).

SAA Marketing GbR
 Rheinwerkallee 6
 53227 Bonn
 Deutschland

E-Mail: ahmadrafiq@saa-marketing.de

 USt-IdNr.: DE454826576
 Gesellschafter: Ahmad Rafiq, Wissam Amami

2. Geltungsbereich, AGB-Einbeziehung

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher werden nicht Vertragspartner.

Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

Diese AGB werden Vertragsbestandteil, indem der Kunde ein Angebot annimmt (z. B. per Annahme-Link, E-Mail, Textform oder Unterschrift) und ihm die AGB vor Vertragsschluss zugänglich gemacht werden (z. B. als Anhang oder per Link).

3. Vertragsschluss und Dokumente

Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots des Auftragnehmers zustande.
 Das Angebot enthält insbesondere Leistungsumfang, Laufzeit, Vergütung, Zahlungsbedingungen sowie ggf. Garantie-Module oder Zusatzoptionen.

Sofern im Auftrag Bewerberdaten verarbeitet werden, schließen die Parteien zusätzlich eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Diese kann dem Angebot als Anlage beigefügt sein und gilt mit Angebotsannahme als vereinbart, sofern nichts Abweichendes geregelt ist.

Der Leistungsbeginn erfolgt grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang und abgeschlossenem Onboarding.

4. Begriffsdefinitionen (Kontingentmodell)

Kontingent
Eine Recruiting-Kampagne über Meta (Facebook/Instagram) für die Dauer von 30 Kalendertagen für genau ein Jobprofil bzw. eine Position.

Qualifizierter Kandidat
Ein Bewerber, der die vereinbarten Muss-Kriterien erfüllt, telefonisch vorqualifiziert wurde und der Weitergabe seiner Daten an den Kunden ausdrücklich zugestimmt hat.

Ad Spend / Werbebudget
Budget für Werbeschaltungen auf Meta. Dieses ist – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht Bestandteil der Vergütung des Auftragnehmers.

5. Leistungen (Standard)

Der Auftragnehmer erbringt Recruiting-Marketing- und Qualifizierungsleistungen.
 Sofern keine ausdrücklichen Garantien vereinbart sind, wird kein Einstellungserfolg geschuldet.

Ein Kontingent umfasst – sofern im Angebot nicht anders geregelt – typischerweise:

  • Kampagnen-Setup, Ausspielung und laufende Optimierung auf Meta (Facebook/Instagram)
  • mindestens 4 statische Creative-Varianten (keine Videoformate)
  • mindestens 4 unterschiedliche Werbetext-Varianten
  • Landingpage bzw. Lead-Erfassung (z. B. Perspective, Leetable oder gleichwertig)
  • telefonische Qualifizierung eingehender Bewerbungen
  • 14-tägiges Reporting bzw. Status-Check-ins

6. Mitwirkungspflichten des Kunden (SLA)

Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung, insbesondere: CI-Vorgaben, Logos, Bildmaterial, Jobprofil, Muss- und Ausschlusskriterien.

Feedback, Freigaben und Rückmeldungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden an Werktagen.

Der Kunde kontaktiert vorgestellte qualifizierte Kandidaten zeitnah und dokumentiert Status sowie Feedback innerhalb von 48 Stunden (werktags) im vereinbarten System.

Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten verlängern sich Fristen entsprechend. Vereinbarte Garantien entfallen, sofern der Nichterfolg ganz oder teilweise auf der Pflichtverletzung des Kunden beruht.

7. Werbebudget (Ad Spend), Kontozugänge

Das Werbebudget wird – sofern nicht anders vereinbart – direkt vom Kunden an Meta gezahlt.

Der Kunde stellt dem Auftragnehmer die erforderlichen Zugänge und Berechtigungen im Meta Business Manager zur Verfügung.

Sofern das Werbebudget ausnahmsweise über den Auftragnehmer abgewickelt wird, handelt es sich um einen reinen Durchlaufposten. Das Budget ist vom Kunden im Voraus zu leisten. Eine Erstattung ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

8. Vergütung und Zahlungsverzug

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung zu 100 % im Voraus fällig.

Zahlungsziel ist 7 Tage ab Rechnungsdatum, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.
 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.

9. Laufzeit, Verschiebung, Verfall

Ein Kontingent läuft über 30 Kalendertage ab dem vereinbarten Startdatum.

Sofern nicht anders vereinbart, gilt eine Mindestbeauftragung von zwei Kontingenten (zwei Monate).

Bereits bezahlte, aber nicht genutzte Kontingente können innerhalb von 12 Monaten ab Kaufdatum eingelöst werden. Nach Ablauf dieser Frist verfallen sie ersatzlos. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

10. Garantie-Module (nur bei ausdrücklicher Vereinbarung)

Garantien gelten ausschließlich, wenn sie im Angebot ausdrücklich und eindeutig vereinbart wurden.

Besetzung bedeutet die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags zwischen Kunde und Kandidat.

Mehrmonatige Garantie-Modelle werden – sofern vereinbart – als Mindestanzahl qualifizierter Kandidaten pro Kontingent ausgestaltet.

Voraussetzung für jede Garantie ist die vollständige Einhaltung der Mitwirkungspflichten sowie ein Mindest-Werbebudget gemäß Angebot.

11. Quervermittlung (optional)

Sofern ausdrücklich aktiviert, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Kunden abgelehnte Kandidaten – mit deren Einwilligung – anderen Arbeitgebern vorzustellen.

Bei erfolgreicher Vermittlung erhält der ursprüngliche Kunde 5 % der Netto-Provision.
 Die Vergütung erfolgt standardmäßig als Gutschrift (Credit). Eine Auszahlung ist auf ausdrücklichen Wunsch in Textform möglich.

Das Zeitfenster für eine Quervermittlung beträgt 6 Monate ab Erstvorstellung des Kandidaten.

12. Haftung

Unbeschränkte Haftung besteht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ist die Haftung auf den Netto-Vergütungsbetrag des betroffenen Einzelkontingents begrenzt.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.
 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Bonn.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

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