Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SAA Marketing GbR – Recruiting & Kandidatenvermittlung (Transport & Logistik / Fahrschulen)
Stand: 22.07.2026 · Version 2.0
ENTWURF – vor Veröffentlichung anwaltlich prüfen lassen
Gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB)
SAA Marketing GbR
Rheinwerkallee 6
53227 Bonn
Deutschland
E-Mail: ahmadrafiq@saa-marketing.de
USt-IdNr.: DE454826576
Gesellschafter: Ahmad Rafiq, Wissam Amami
Änderungsprotokoll zur Version 2.0
Interne Übersicht für Prüfung und Abstimmung – vor Veröffentlichung auf der Website entfernen.
Ziffer | Änderung in Version 2.0 (22.07.2026) |
Titel / Ziff. 1–2 | Geltungsbereich um „Kandidatenvermittlung" erweitert; Leistungen gegenüber Fahrschulen / Bildungsträgern einbezogen. |
Ziff. 4 | Neue Definitionen: Pool-Kandidat, Ausbildungsinteressent, Vorstellung, Direktvermittlung, Vermittlungserfolg, Schutzfrist. |
Ziff. 5.4 (neu) | Kandidaten-Pool / Direktvermittlung als eigenes Leistungsmodul; Klarstellung: keine Arbeitnehmerüberlassung. |
Ziff. 6 | Mitwirkungspflichten ausdrücklich auf vorgestellte Pool-Kandidaten erstreckt (48-Stunden-Regel). |
Ziff. 12 (neu) | Kernabschnitt Direktvermittlung: Zustandekommen über anonymisierte Vorstellung, Vergütung und Fälligkeit, Vermittlungserfolg (T&L und Fahrschule), Umgehungsschutz mit 12-monatiger Nachwirkung, Mehrfachvorstellung und 10-Tage-Feedbackfenster, Prüfobliegenheiten des Kunden, optionale Ausfallregelung, Diskretionszusage. |
Ziff. 13 | Quervermittlung: Klarstellung, dass die 5-%-Gutschrift nur für Kandidaten aus vom Kunden beauftragten Kampagnen gilt – nicht für Pool-Kandidaten. |
Ziff. 15 | Datenschutz: Ergänzung für den Kandidaten-Pool (getrennte Verantwortlichkeit statt Auftragsverarbeitung, Einwilligungsbasis, Zweckbindung, Löschpflichten, Verbot der Kontaktaufnahme zum aktuellen Arbeitgeber). |
Sonstiges | Folgenummerierung ab Ziff. 12 verschoben (alt 12–17 wird neu 13–18). Übrige Klauseln inhaltlich unverändert. |
1. Anbieter / Vertragspartner
Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge und Leistungen der SAA Marketing GbR (im Folgenden „Auftragnehmer“).
Vertragspartner auf Kundenseite ist das im jeweiligen Angebot bezeichnete Unternehmen („Kunde“). Kunde kann insbesondere ein Unternehmen der Transport- und Logistikbranche (Arbeitgeber) oder eine Fahrschule bzw. ein Bildungsträger sein.
2. Geltungsbereich, AGB-Einbeziehung
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher werden nicht Vertragspartner. Kandidaten und Ausbildungsinteressenten werden nicht Vertragspartner dieser AGB; ihnen gegenüber sind die Leistungen des Auftragnehmers unentgeltlich.
Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, die Leistungen ausschließlich zu gewerblichen bzw. geschäftlichen Zwecken in Anspruch zu nehmen.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Diese AGB werden Vertragsbestandteil, indem der Kunde ein Angebot annimmt und ihm die AGB vor Vertragsschluss zugänglich gemacht wurden (z. B. per Link im Angebot, als Anlage oder im Kundencenter).
Eine Annahme kann insbesondere per E-Mail in Textform, per elektronischer Signatur (z. B. DocuSign) oder digital über das Angebots-/Kundencenter-Modul von Lexware Office erfolgen. Betätigt der Kunde dort die Funktion „Annehmen“ bzw. „Angebot annehmen“ und schließt die dort vorgesehenen Bestätigungsschritte ab, gilt das Angebot als verbindlich angenommen.
3. Vertragsschluss, Dokumente, Anlagen und Kommunikation
Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots des Auftragnehmers zustande; zum Zustandekommen eines Vermittlungsauftrags bei Pool-Kandidaten siehe ergänzend Ziffer 12.1.
Maßgeblich sind in dieser Reihenfolge:
Angebot / Einzelabruf inkl. Anlagen / Preisblätter (Stand / Version)
diese AGB
ggf. eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach Art. 28 DSGVO
Die Darstellung von Leistungen auf Websites, in Präsentationen, Verkaufsunterlagen oder Werbemitteln stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe einer Anfrage.
Leistungsbeginn erfolgt grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang und abgeschlossenem Onboarding bzw. erfüllten Startvoraussetzungen; bei der Direktvermittlung nach Ziffer 12 gelten die dort geregelten Besonderheiten.
Kommunikation erfolgt standardmäßig über E-Mail und Telefon. WhatsApp Business nur, wenn im Angebot ausdrücklich als Modul, Paketbestandteil oder Add-on vereinbart.
Zugänge, Links, Vorlagen und sonstige Unterlagen, die der Kunde im Rahmen der Zusammenarbeit erhält, dürfen nur an eigene Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen weitergegeben werden, die diese zur Vertragserfüllung benötigen. Eine Weitergabe an Wettbewerber oder andere Agenturen zur Durchführung vergleichbarer Kampagnen ist ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.
Textform im Sinne dieser AGB umfasst insbesondere E-Mail.
4. Begriffsdefinitionen
Kontingentguthaben: Die vertragliche Währung des Modells. Kontingentguthaben kann – soweit im Angebot vorgesehen – vor Projektstart flexibel als Recruiting-Kontingent oder als Fahrertag eingelöst werden.
Kontingent / Einzel-Kontingent: Eine Recruiting-Kampagne über Meta (Facebook/Instagram) für die Dauer von 30 Kalendertagen ab vereinbartem Startdatum – für genau ein Fahrerprofil / Jobprofil bzw. eine Position.
Kontingent-Recruiting: Besetzungs-System in 30-Tage-Blöcken. Ohne ausdrücklich aktiviertes Garantie-Modul wird kein Einstellungserfolg geschuldet.
Besetzungs-Kontingent: Ein Angebots-/Produktmodell mit optional aktivierbarer Besetzungs-Garantie.
Besetzungs-Schutz-Kontingent: Ein Angebots-/Produktmodell mit optional aktivierbarem Fluktuationsschutz / Nachbesetzungs-Garantie.
Qualifizierter Kandidat: Ein Bewerber, der die im Angebot vereinbarten Muss-Kriterien erfüllt, telefonisch vorqualifiziert wurde und der Weitergabe seiner Daten an den Kunden ausdrücklich zugestimmt hat.
Pool-Kandidat: Ein Kandidat (Fahrer oder Ausbildungsinteressent), den der Auftragnehmer auf eigene Initiative und eigene Rechnung – unabhängig von einem konkreten Kundenauftrag – gewonnen und telefonisch vorqualifiziert hat und dessen Daten der Auftragnehmer als eigener datenschutzrechtlich Verantwortlicher verarbeitet.
Ausbildungsinteressent: Ein Pool-Kandidat, der eine Berufskraftfahrer-Ausbildung bzw. den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen C/CE – insbesondere über einen Bildungsgutschein – anstrebt.
Vorstellung: Die Übermittlung eines Kandidatenprofils an den Kunden, zunächst in anonymisierter Form (insbesondere Region, Alter, Qualifikationen, Verfügbarkeit) und nach Beauftragung mit vollständigen Daten.
Direktvermittlung: Die Vermittlung eines Pool-Kandidaten an den Kunden mit dem Ziel eines Arbeitsvertrags (Transport & Logistik) bzw. einer verbindlichen Ausbildungsaufnahme (Fahrschule). Der Auftragnehmer wird ausschließlich als Vermittler tätig; eine Arbeitnehmerüberlassung findet nicht statt.
Vermittlungserfolg: Bei Arbeitgebern die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags zwischen Kunde und Kandidat; bei Fahrschulen / Bildungsträgern die verbindliche Anmeldung des Kandidaten bzw. die Einreichung oder Einlösung eines Bildungsgutscheins bei der Fahrschule des Kunden.
Schutzfrist: Der im Angebot definierte Zeitraum nach Vermittlungserfolg, innerhalb dessen eine optionale Ausfallregelung nach Ziffer 12.7 greift.
Fahrertag (auch „Mobility Bewerbertag“ bzw. „Hiring Day“): Ein Recruiting-Event vor Ort beim Kunden oder an einem vom Kunden benannten Partner-/Einsatzbetrieb.
Qualifizierter Teilnehmer: Ein Kandidat, der die im Angebot oder in der Anlage festgelegten Mindestkriterien erfüllt oder diese im Qualifizierungsgespräch nach bestem Wissen bestätigt und keine objektiven Hinweise dagegen vorliegen.
Erschienener Teilnehmer („Show-up“): Ein qualifizierter Teilnehmer, der am Fahrertag physisch vor Ort erscheint und per QR-Check-in oder ersatzweise über Teilnehmerliste dokumentiert ist.
Besetzung: Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags zwischen Kunde und Kandidat.
Ad Spend / Werbebudget: Budget für Werbeschaltungen auf Meta. Dieses ist – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht Bestandteil der Vergütung des Auftragnehmers.
Projektmonat (Fahrertag): Der Kalendermonat, in dem der Fahrertag (Haupttermin) stattfindet; Nachlieferfristen laufen ab Ende dieses Projektmonats, sofern nicht anders vereinbart.
Go-Live: Zeitpunkt, ab dem die Kampagne auf Meta tatsächlich ausgeliefert wird („Ads live“).
5. Leistungen
5.1 Recruiting-Kontingente (Standard)
Kampagnen-Setup, Ausspielung und laufende Optimierung auf Meta (Facebook/Instagram)
statische Creatives / Werbetexte gemäß Angebot oder Anlage
Lead-Erfassung
telefonische Vorqualifizierung und Dokumentation
Weitergabe qualifizierter Kandidaten an den Kunden (mit Einwilligung)
Reporting / Status-Check-ins gemäß Angebot
Sofern keine ausdrücklichen Garantien vereinbart sind, wird kein Einstellungserfolg geschuldet.
5.2 Fahrertag Recruiting (Standard)
Kickoff & Planung
Kampagnen-Setup
Kandidatengewinnung und telefonische Vorqualifizierung
Einladungsmanagement / Reminder
Fahrertag vor Ort inkl. Check-in-Logik und Nachbereitung
Eine Einstellung wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
5.3 Add-ons / Zusatzleistungen (optional)
Kurzvideo-/Content-Pakete
Creative Refresh
parallele weitere Fahrerprofile / Positionen
erweiterte Qualifizierung / Terminierung
WhatsApp-Module
weitere ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen
5.4 Kandidaten-Pool / Direktvermittlung (optional)
eigenständige Gewinnung von Kandidaten (Fahrer und Ausbildungsinteressenten) durch den Auftragnehmer auf eigene Initiative und eigene Rechnung
telefonische Vorqualifizierung und Profil-Dokumentation
anonymisierte Vorstellung geeigneter Pool-Kandidaten bei Kunden der jeweiligen Region
nach Beauftragung: Übergabe der vollständigen Kandidatendaten und Begleitung bis zum Vermittlungserfolg gemäß Ziffer 12
Der Auftragnehmer wird dabei ausschließlich als Vermittler tätig. Eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG findet nicht statt; ein Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Kandidaten wird nicht begründet. Gegenüber Kandidaten sind sämtliche Leistungen unentgeltlich; eine Vergütung wird ausschließlich vom Kunden geschuldet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten Subunternehmer bzw. Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden (SLA)
Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung, insbesondere Fahrerprofil, Muss- und Ausschlusskriterien, Vergütung, Benefits, Arbeitsmodell sowie ggf. CI/Assets.
Feedback, Freigaben und Rückmeldungen erfolgen innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten angefragte Freigaben als erteilt, sofern keine wesentlichen rechtlichen oder technischen Risiken erkennbar sind.
Der Kunde kontaktiert vorgestellte qualifizierte Kandidaten – einschließlich vorgestellter Pool-Kandidaten – zeitnah und dokumentiert Status sowie Feedback innerhalb von 48 Stunden (werktags) im vereinbarten System. Für Pool-Kandidaten gilt ergänzend das Feedbackfenster nach Ziffer 12.5.
Beim Fahrertag: Der Kunde stellt Location / Partnerbetrieb sicher (Zutritt, Räume, Hausrecht, ggf. Abstimmung), stellt Interviewer / Entscheider und führt Interviews durch. Zudem stellt der Kunde eine Person, die den Check-in aktiv sicherstellt.
Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit des Jobprofils, der Auswahlkriterien und der Kommunikationsinhalte. Der Auftragnehmer kann Hinweise geben; die finale Verantwortung liegt beim Kunden.
Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten verlängern sich Fristen entsprechend. Vereinbarte Garantien entfallen, sofern der Nichterfolg ganz oder teilweise auf Pflichtverletzungen des Kunden beruht.
Werden Startvoraussetzungen oder Onboarding-Daten trotz Aufforderung nicht bereitgestellt, kann sich der Projektstart entsprechend verschieben. Wird das Onboarding nicht spätestens innerhalb von 90 Kalendertagen nach Angebotsannahme vollständig abgeschlossen, werden bereits gebuchte Kontingente bis zur tatsächlichen Startfreigabe als Abrufkontingente / Guthaben geführt.
7. Werbebudget (Ad Spend), Kontozugänge und Drittplattformen
Ad Spend ist – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht Bestandteil der Vergütung.
Recruiting-Kontingente (Standard): Ad Spend wird direkt vom Kunden an Meta gezahlt. Alternative: Ad Spend wird als Vorkasse über den Auftragnehmer abgewickelt, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart ist.
Fahrertag Recruiting (Standard): Ad Spend wird als Vorkasse über den Auftragnehmer abgewickelt und ausschließlich zur Kampagnenschaltung verwendet. Alternative: Ad Spend wird direkt vom Kunden an Meta gezahlt, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart ist.
Kandidaten-Pool: Die Kandidatengewinnung für den Pool erfolgt auf Rechnung und Risiko des Auftragnehmers; ein Anspruch des Kunden auf Ad Spend, Kampagneneinblick oder Herausgabe von Kampagnendaten besteht insoweit nicht.
Mindestbudget / Mindest-Ad-Spend wird im Angebot oder in der Anlage festgelegt. Bei Unterschreitung entfallen Garantie- und / oder Nachlieferverpflichtungen.
Soweit der Auftragnehmer im Namen des Kunden Werbeanzeigen schaltet oder Konten verwaltet, erteilt der Kunde dem Auftragnehmer die hierfür erforderlichen Berechtigungen / Vollmachten.
Der Kunde stellt dem Auftragnehmer die erforderlichen Zugänge und Berechtigungen im Meta Business Manager bzw. die erforderlichen Rechte als Partner / Person zur Verfügung.
Für Ausfälle, Einschränkungen oder Sperrungen von Drittplattformen (insbesondere Meta), die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt; vereinbarte Laufzeiten verlängern sich um die nachweisbare Ausfallzeit, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Eine Erstattung von Ad Spend ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
Soweit unverbrauchtes, noch nicht verausgabtes Ad Spend vorhanden ist, verbleibt dieses entweder im Meta-Konto des Kunden oder wird – bei Vorkasse-/Durchlaufposten-Modellen – als Ad-Spend-Guthaben bzw. Verrechnungsposten für Folgemaßnahmen geführt, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
8. Vergütung, Zahlungsbedingungen, SEPA-Lastschrift und Zahlungsverzug
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. den dort referenzierten Anlagen / Preisblättern.
Einmalige Leistungen (z. B. Kontingente, Fahrertage, Setup) sind – sofern nicht anders vereinbart – zu 100 % im Voraus per Überweisung fällig. Vermittlungsprovisionen nach Ziffer 12 sind mit Vermittlungserfolg fällig.
Wiederkehrende Vergütungen (Retainer / Rolling-Modelle) können per SEPA-Basislastschrift (Core) eingezogen werden, sofern der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Eine Umstellung auf SEPA-Firmenlastschrift (B2B) kann für Bestandskunden optional vereinbart werden.
Zahlungsziel ist 7 Tage ab Rechnungsdatum, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.
Rücklastschriftkosten trägt der Kunde (Bankgebühren zzgl. Bearbeitungspauschale 10,00 EUR netto je Rücklastschrift).
Unterbricht der Kunde die Leistungserbringung oder verhindert er diese durch fehlende Mitwirkung, bleibt der Vergütungsanspruch grundsätzlich unberührt. Laufzeiten / Fristen verschieben sich entsprechend, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
9. Laufzeit, Start, Abrufkontingente, Verfall
Ein Kontingent läuft über 30 Kalendertage ab dem im Angebot vereinbarten Startdatum. Sofern kein Startdatum festgelegt ist, beginnt das Kontingent mit Go-Live.
Sofern nicht anders vereinbart, gilt für Neukunden eine Mindestbeauftragung von zwei Kontingenten.
Bereits bezahlte, aber noch nicht gestartete Kontingente können als Abrufkontingente / Guthaben innerhalb von 12 Monaten ab Kaufdatum eingelöst werden; danach verfallen sie ersatzlos. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
Vor Projektstart kann Kontingentguthaben – sofern im Angebot vorgesehen – flexibel als Recruiting-Kontingente oder als Fahrertag eingelöst werden. Maßgeblich ist die im Angebot definierte Einlöseart.
Ein Kontingent kann nur einmal verbraucht werden und zählt nicht gleichzeitig in mehreren Garantielogiken.
Bei mehreren garantierten Besetzungen oder mehreren Blöcken werden Besetzungs-Slots und etwaige Caps ausdrücklich im Angebot definiert. Eine automatische Vervielfachung von Garantien durch bloße Guthabenmenge findet nicht statt.
10. Garantie-Module (nur bei ausdrücklicher Vereinbarung)
Garantien gelten ausschließlich, wenn sie im Angebot ausdrücklich und eindeutig vereinbart („aktiviert“) wurden.
10.1 Allgemeine Voraussetzungen
Einhaltung der Mitwirkungspflichten (insbesondere SLA 48h, zeitnahe Rückmeldungen / Entscheidungen)
Einhaltung des Mindest-Ad-Spend gemäß Angebot / Anlage
marktfähiges Job-/Fahrerangebot
Hiring Readiness
Dokumentation der Kandidatenbearbeitung im vereinbarten System
10.2 Besetzungs-Garantie
Besetzung bedeutet: Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags zwischen Kunde und Kandidat.
Gegenstand einer ausdrücklich aktivierten Besetzungs-Garantie ist die im Angebot definierte Anzahl von Besetzungs-Slots bzw. Fahrerpositionen.
Art, Umfang, Caps und etwaige kostenlose Verlängerungen ergeben sich ausschließlich aus dem Angebot und den dort referenzierten Anlagen / Preisblättern.
Eine unbefristete Verlängerung bis zur Besetzung ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart.
10.3 Nachbesetzungs-Garantie / Fluktuationsschutz
Sofern ausdrücklich aktiviert, gilt eine Nachbesetzungs-Garantie ausschließlich in dem im Angebot definierten Umfang.
Sie begründet keinen Anspruch auf zusätzliche Einstellungen über die ursprünglich vereinbarte Besetzung hinaus, sondern dient ausschließlich der Nachbesetzung bei vorzeitigem Ausscheiden.
Voraussetzung ist insbesondere, dass ein eingestellter Fahrer innerhalb der im Angebot definierten Schutzfrist vorzeitig ausscheidet und der Kunde den hierfür vereinbarten Nachweis erbringt.
Art, Umfang, Zeitfenster und Cap der Nachbesetzung ergeben sich ausschließlich aus dem Angebot und den dort referenzierten Anlagen / Preisblättern.
10.4 Fahrertag-Garantie, Nachweis und Nachlieferung
Eine Fahrertag-Garantie gilt nur, wenn das jeweilige Paket / Angebot diese ausdrücklich vorsieht („Garantie aktiviert“).
Garantiegegenstand sind ausschließlich Show-ups (erschienene qualifizierte Teilnehmer), nicht Einstellungen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Show-up-Zielwerte, Paketgrößen, Mindestbudgets und ggf. Besonderheiten (z. B. XL / Booster / Videos) ergeben sich ausschließlich aus dem Angebot und den dort referenzierten Anlagen / Preisblättern.
Als „erschienen“ gilt QR-Check-in oder Teilnehmerliste (Backup).
Nachweis muss innerhalb der im Angebot / in der Anlage definierten Frist erbracht werden. Erfolgt der Nachweis nicht fristgerecht, ist die Garantie pausiert; bei dauerhafter Nichtvorlage kann sie entfallen.
Anti-Manipulation, Nachlieferlogik, Credits und etwaige Caps ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot / Preisblatt.
WhatsApp Business ist nur enthalten, wenn dies im Angebot / Paket ausdrücklich vereinbart ist.
11. Terminverschiebung und Storno (Fahrertag)
Terminverschiebungen und Storno-Regeln ergeben sich aus dem Angebot bzw. den dort referenzierten Anlagen / Preisblättern.
Sofern dort nichts Abweichendes geregelt ist, gilt:
Erstverschiebung einmalig kostenfrei, wenn vor Versand von Remindern / Einladungen
weitere Verschiebungen 500 EUR netto
Absage vor Kampagnenstart (Ads live): Aufwandsentschädigung 30 % des Paketpreises
Absage ab Kampagnenstart (Ads live): Paketpreis voll fällig
Ad Spend bleibt beim Kunden; bereits verausgabte Ad-Ausgaben werden nicht erstattet.
12. Direktvermittlung von Pool-Kandidaten
12.1 Gegenstand und Zustandekommen des Vermittlungsauftrags
Der Auftragnehmer kann dem Kunden Pool-Kandidaten zunächst unverbindlich und in anonymisierter Form vorstellen (insbesondere Region, Alter, Qualifikationen, Verfügbarkeit). Diese anonymisierte Erstvorstellung ist für den Kunden kostenfrei und begründet noch keinen Vermittlungsauftrag.
Fordert der Kunde in Textform oder mündlich die vollständigen Daten eines vorgestellten Pool-Kandidaten an, ein Kennenlernen, ein Vorstellungsgespräch oder eine Probefahrt / einen Probetag, kommt hierdurch ein Vermittlungsauftrag zu den Konditionen des zuvor übermittelten Angebots bzw. Preisblatts zustande.
Vergütungshöhe und -modell (z. B. Pauschale je Vermittlung oder prozentuale Provision) ergeben sich ausschließlich aus dem Angebot bzw. Preisblatt.
12.2 Vergütung, Fälligkeit und Meldepflicht
Die Vermittlungsprovision entsteht mit dem Vermittlungserfolg und ist mit diesem fällig; Zahlungsziel gemäß Ziffer 8.
Der Kunde informiert den Auftragnehmer unaufgefordert in Textform über den Eintritt eines Vermittlungserfolgs, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsschluss mit dem Kandidaten bzw. nach dessen verbindlicher Anmeldung.
Auf Verlangen des Auftragnehmers erteilt der Kunde Auskunft darüber, ob mit einem vorgestellten Kandidaten ein Vertragsverhältnis begründet wurde.
12.3 Vermittlungserfolg
Bei Kunden aus Transport & Logistik gilt der Vermittlungserfolg mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags zwischen Kunde und Kandidat als eingetreten – unabhängig von Beginn, Umfang oder Dauer der Tätigkeit.
Bei Fahrschulen / Bildungsträgern gilt der Vermittlungserfolg mit verbindlicher Anmeldung des Kandidaten bzw. mit Einreichung oder Einlösung eines Bildungsgutscheins bei der Fahrschule des Kunden als eingetreten.
Die Bewilligung eines Bildungsgutscheins oder sonstiger Förderungen ist eine Entscheidung der zuständigen Behörde bzw. Agentur. Der Auftragnehmer schuldet weder die Bewilligung noch deren Fortbestand.
12.4 Umgehungsschutz / Nachwirkung
Schließt der Kunde innerhalb von 12 Monaten nach der (auch anonymisierten) Vorstellung eines Pool-Kandidaten mit diesem einen Arbeitsvertrag bzw. nimmt ihn als Teilnehmer auf, gilt der Vermittlungserfolg als durch die Vorstellung verursacht; die vereinbarte Vermittlungsprovision ist in voller Höhe fällig.
Dies gilt auch, wenn der Vertragsschluss über Dritte, verbundene Unternehmen, Personaldienstleister oder in einer anderen als der ursprünglich vorgesehenen Funktion bzw. Ausbildungsform erfolgt.
Der Umgehungsschutz entfällt, soweit der Kunde nachweist, dass ihm der Kandidat bereits vor der Vorstellung nachweislich als Bewerber auf die konkrete Position bekannt war.
12.5 Mehrfachvorstellung, Feedbackfenster, Reservierung
Die Vorstellung von Pool-Kandidaten erfolgt nicht exklusiv. Der Auftragnehmer ist berechtigt, denselben Kandidaten mehreren Kunden – auch parallel – vorzustellen. Maßgeblich ist der zuerst eingetretene Vermittlungserfolg; die Entscheidung liegt beim Kandidaten.
Nach Übergabe der vollständigen Kandidatendaten hat der Kunde ein Feedbackfenster von 10 Kalendertagen. Erfolgt innerhalb dieses Fensters keine Rückmeldung mit Status (Kontakt aufgenommen, Gespräch vereinbart, Zusage / Absage), ist der Auftragnehmer berechtigt, den Kandidaten uneingeschränkt anderweitig vorzustellen; ein Vorrang des Kunden auf diesen Kandidaten besteht dann nicht mehr.
Eine exklusive Reservierung eines Kandidaten für einen Kunden bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung im Angebot.
12.6 Kandidatenangaben, Prüfobliegenheiten, keine Einstandspflicht
Die Vorqualifizierung erfolgt telefonisch nach bestem Wissen auf Grundlage der Angaben des Kandidaten. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben.
Die Prüfung von Originaldokumenten – insbesondere Fahrerlaubnis und Klassen, Schlüsselzahl 95, Fahrerkarte, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, Qualifikationsnachweise und Führungszeugnis – obliegt ausschließlich dem Kunden vor Vertragsschluss mit dem Kandidaten.
Kandidaten sind in ihrer Entscheidung frei. Der Auftragnehmer schuldet weder das Erscheinen eines Kandidaten zu Terminen noch die Annahme eines Angebots noch den Verbleib im Vertragsverhältnis. Ein bestimmter Vermittlungserfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich eine Garantie nach Ziffer 10 vereinbart ist.
12.7 Ausfallregelung (optional)
Sofern im Angebot ausdrücklich vereinbart, gilt: Scheidet ein vermittelter Kandidat innerhalb der im Angebot definierten Schutzfrist aus Gründen aus, die nicht vom Kunden zu vertreten sind, erbringt der Auftragnehmer nach Wahl des Angebots entweder eine einmalige kostenlose Ersatzvermittlung oder eine anteilige Gutschrift.
Voraussetzung ist die Meldung des Ausscheidens in Textform innerhalb von 7 Kalendertagen sowie die Erfüllung der Mitwirkungspflichten nach Ziffer 6. Umfang, Schutzfrist und etwaige Caps ergeben sich ausschließlich aus dem Angebot.
12.8 Diskretion gegenüber Kandidaten
Der Auftragnehmer sichert Kandidaten Vertraulichkeit zu. Der Kunde verpflichtet sich, Informationen über wechselwillige Kandidaten vertraulich zu behandeln und insbesondere keinen Kontakt zum aktuellen Arbeitgeber eines Kandidaten aufzunehmen und diesen nicht zu informieren.
Anonymisierte Profile dürfen vom Kunden nicht dazu verwendet werden, die Identität eines Kandidaten ohne Beauftragung des Auftragnehmers zu ermitteln oder den Kandidaten direkt anzusprechen.
13. Quervermittlung (optional)
Sofern ausdrücklich aktiviert, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Kunden abgelehnte Kandidaten / Teilnehmer – mit deren Einwilligung – anderen Arbeitgebern vorzustellen.
Bei erfolgreicher Vermittlung erhält der ursprüngliche Kunde 5 % der Netto-Provision. Die Vergütung erfolgt standardmäßig als Gutschrift (Credit). Eine Auszahlung ist nur auf ausdrücklichen Wunsch in Textform und nur, wenn dies im Angebot vorgesehen ist, möglich.
Das Zeitfenster für eine Quervermittlung beträgt 6 Monate ab Erstvorstellung des Kandidaten.
Klarstellung: Diese Regelung gilt ausschließlich für Kandidaten, die aus einer vom Kunden beauftragten Kampagne (Kontingent oder Fahrertag) stammen. Pool-Kandidaten sind eigener Bestand des Auftragnehmers; an ihrer anderweitigen Vorstellung oder Vermittlung bestehen keine Ansprüche des Kunden, insbesondere kein Anspruch auf eine Gutschrift.
14. Nutzungsrechte, Referenzen, Unterlagen
Der Kunde erhält an den für ihn erstellten Creatives, Texten und ggf. Videos ein zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für eigene Zwecke, sofern nicht anders vereinbart.
Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der jeweils fälligen Vergütung.
Eine Übertragung oder Unterlizenzierung an Dritte ist nur insoweit zulässig, als dies zur eigenen Nutzung des Kunden erforderlich ist. Eine Weitergabe an andere Marketing- oder Recruiting-Agenturen zur Durchführung bezahlter Kampagnen ist ohne Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.
Der Auftragnehmer darf Ergebnisse (z. B. Creatives, anonymisierte KPIs, Logos, Zitate) als Referenz nutzen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
Der Kunde hat für von ihm bereitgestellte Inhalte die erforderlichen Rechte sicherzustellen und stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
Soweit im Einzelfall werkvertragliche Leistungen vereinbart werden (z. B. Video- oder Content-Produktion), gelten diese als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung in Textform wesentliche Mängel rügt.
15. Datenschutz, AVV und Kandidaten-Pool
Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden Bewerberdaten verarbeitet (insbesondere bei Kontingent-Kampagnen und Fahrertagen), schließen die Parteien zusätzlich eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Diese kann dem Angebot als Anlage beigefügt sein und gilt mit Angebotsannahme als vereinbart, sofern nichts Abweichendes geregelt ist.
Für den Kandidaten-Pool gilt abweichend: Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten der Pool-Kandidaten als eigener Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Eine Auftragsverarbeitung für den Kunden liegt insoweit nicht vor; eine AVV ist für die Übermittlung von Pool-Kandidaten nicht erforderlich.
Die Übermittlung vollständiger Daten eines Pool-Kandidaten an den Kunden erfolgt ausschließlich auf Grundlage der dokumentierten Einwilligung des Kandidaten. Mit Erhalt der Daten wird der Kunde eigener Verantwortlicher für die weitere Verarbeitung.
Der Kunde verarbeitet übermittelte Kandidatendaten ausschließlich zum Zweck der Besetzung der konkreten Position bzw. der Ausbildungsaufnahme, gibt sie nicht an Dritte weiter und löscht sie, wenn es nicht zum Vertragsschluss kommt, spätestens 6 Monate nach Übermittlung bzw. unverzüglich auf Verlangen des Kandidaten oder des Auftragnehmers, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder Rechtsverteidigungsinteressen entgegenstehen.
Qualifizierte Kandidaten werden dem Kunden nur mit Einwilligung des Kandidaten weitergeleitet.
Beim Fahrertag können für den Check-in mindestens Name, Telefonnummer und Status verarbeitet werden. Richtwert Speicherdauer: 6 Monate, sofern rechtlich zulässig oder nicht anders vereinbart.
16. Haftung
Unbeschränkte Haftung besteht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ist die Haftung auf den Netto-Vergütungsbetrag der betroffenen Einzelleistung begrenzt, sofern keine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Netto-Vergütungsbetrag der betroffenen Einzelleistung.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftung besteht.
Für Entscheidungen des Kunden auf Grundlage vorgestellter Kandidatenprofile sowie für das Verhalten von Kandidaten haftet der Auftragnehmer nicht; Ziffer 12.6 bleibt unberührt.
17. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragsdurchführung zu verwenden. Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung bekannt werden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort. Die Vertraulichkeit gegenüber Kandidaten richtet sich ergänzend nach Ziffer 12.8.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Bonn.
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform, soweit nicht gesetzlich eine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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