Bitte warten...

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SAA Marketing GbR – Recruiting, Teilnehmergewinnung und Kandidatenvermittlung (Fahrschulen / Bildungsträger und Transport & Logistik)

Stand: 23.08.2026 · Version 3.0

Gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB)

SAA Marketing GbR Rheinwerkallee 6 53227 Bonn Deutschland

E-Mail: ahmadrafiq@saa-marketing.de USt-IdNr.: DE454826576 Gesellschafter: Ahmad Rafiq, Wissam Amami


1. Anbieter und Vertragspartner

Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge und Leistungen der SAA Marketing GbR (im Folgenden „Auftragnehmer").

Vertragspartner auf Kundenseite ist das im jeweiligen Angebot bezeichnete Unternehmen („Kunde"). Kunde kann insbesondere eine Fahrschule bzw. ein Bildungsträger oder ein Unternehmen der Transport- und Logistikbranche sein.

2. Geltungsbereich und Einbeziehung

2.1 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher werden nicht Vertragspartner. Kandidaten und Ausbildungsinteressenten werden nicht Vertragspartner dieser AGB; ihnen gegenüber sind die Leistungen des Auftragnehmers unentgeltlich.

2.2 Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, die Leistungen ausschließlich zu gewerblichen bzw. geschäftlichen Zwecken in Anspruch zu nehmen.

2.3 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

2.4 Diese AGB werden Vertragsbestandteil, indem der Kunde ein Angebot annimmt und ihm die AGB vor Vertragsschluss zugänglich gemacht wurden (z. B. per Link im Angebot, als Anlage oder im Kundencenter).

2.5 Eine Annahme kann insbesondere per E-Mail in Textform, per elektronischer Signatur (z. B. DocuSign) oder digital über das Angebots- bzw. Kundencenter-Modul von Lexware Office erfolgen. Betätigt der Kunde dort die Funktion „Annehmen" bzw. „Angebot annehmen" und schließt die vorgesehenen Bestätigungsschritte ab, gilt das Angebot als verbindlich angenommen.

3. Vertragsschluss, Dokumente und Kommunikation

3.1 Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots des Auftragnehmers zustande. Zum Zustandekommen eines Vermittlungsauftrags bei Pool-Kandidaten gilt ergänzend Ziffer 12.1.

3.2 Maßgeblich sind in dieser Reihenfolge: (1) die Einzelvereinbarung bzw. das Angebot einschließlich Anlagen und Preisblättern, (2) diese AGB, (3) gegebenenfalls eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO.

3.3 Die Darstellung von Leistungen auf Websites, in Präsentationen oder Werbemitteln stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Anfrage.

3.4 Der Auftragnehmer beginnt mit der Leistungserbringung unmittelbar nach Vertragsschluss, sobald die für den Start erforderlichen Angaben des Kunden vorliegen. Ein Zahlungseingang ist hierfür nicht Voraussetzung; Ziffer 8.6 (Ruhen der Leistungen bei Zahlungsverzug) bleibt unberührt.

3.5 Die Kommunikation erfolgt über E-Mail, Telefon und das vom Auftragnehmer bereitgestellte Portal. Textform im Sinne dieser AGB umfasst insbesondere E-Mail.

3.6 Zugänge, Links, Vorlagen und sonstige Unterlagen dürfen nur an eigene Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Kunden weitergegeben werden. Eine Weitergabe an Wettbewerber oder andere Agenturen zur Durchführung vergleichbarer Kampagnen ist ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.

4. Begriffsbestimmungen

Karrieretag – Recruiting-Event am Standort einer Fahrschule bzw. eines Bildungsträgers, zu dem der Auftragnehmer vorqualifizierte Ausbildungsinteressenten einlädt.

Bewerbertag – Wiederkehrende Vorstellung qualifizierter Ausbildungsinteressenten im Rahmen einer Anschlussvereinbarung, wahlweise als Sammeltermin oder in Einzelgesprächen.

Besetzungsprojekt – Gewinnung, Vorqualifizierung und Vorstellung von Berufskraftfahrern für ein Unternehmen der Transport- und Logistikbranche.

Fahrertag – Recruiting-Event am Standort eines Unternehmens der Transport- und Logistikbranche, zu dem der Auftragnehmer vorqualifizierte Fahrer einlädt.

Arbeitgebermarke – Laufende Sichtbarkeitsleistungen auf den eigenen Kanälen des Kunden, insbesondere Videoproduktion und Kanalbetreuung.

Qualifizierter Interessent / qualifizierter Fahrer – Eine Person, die vom Auftragnehmer telefonisch geprüft wurde, die im Angebot vereinbarten Grundvoraussetzungen erfüllt bzw. diese im Qualifizierungsgespräch nach bestem Wissen bestätigt hat und der Weitergabe ihrer Daten zugestimmt hat.

Erschienener Teilnehmer – Ein qualifizierter Interessent, der zum Karriere- oder Fahrertag vor Ort erscheint und per digitalem Check-in oder ersatzweise über die Teilnehmerliste dokumentiert ist.

Vorstellung – Die Übermittlung eines Kandidatenprofils an den Kunden, zunächst in anonymisierter Form und nach Beauftragung mit vollständigen Daten.

Prioritätsstufe – Kennzeichnung eines vorgestellten Interessenten danach, wie weit er auf dem Weg zum Bildungsgutschein ist; sie bestimmt die Reaktionszeit des Kunden nach Ziffer 7.3.

Zugelassener Träger – Ein Kunde mit gültiger Trägerzulassung nach AZAV oder einer gleichwertigen Zertifizierung, die zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt.

Besetzung / Einstellung – Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags zwischen Kunde und Fahrer.

Pool-Kandidat – Eine Person, die der Auftragnehmer auf eigene Initiative und eigene Rechnung – unabhängig von einem konkreten Kundenauftrag – gewonnen und vorqualifiziert hat und deren Daten er als eigener datenschutzrechtlich Verantwortlicher verarbeitet.

Werbebudget (Ad Spend) – Budget für Werbeschaltungen. Bei Leistungen nach Ziffer 5.1 bis 5.2 ist es Bestandteil der Vergütung des Auftragnehmers (Ziffer 6).

Karenzzeit – Zeitraum im Anschluss an die Laufzeit, in dem der Auftragnehmer gewonnene Interessenten weiter betreut und offene Vorstellungen nachliefert.

Go-Live – Zeitpunkt, ab dem die Kampagne tatsächlich ausgeliefert wird.

5. Leistungen

5.1 Karrieretag und Bewerbertag (Fahrschulen / Bildungsträger)

  • Onboarding mit Portalzugang, gemeinsamer Ausarbeitung des Ausbildungsangebots und Abstimmung des Ablaufs

  • Konzeption und Schaltung der Kampagne über Kanäle des Auftragnehmers; Go-Live innerhalb von 48 Werktagsstunden nach Vorliegen der erforderlichen Angaben des Kunden

  • telefonische Vorqualifizierung der Interessenten

  • Einladungsmanagement und Erinnerungen bis zum Termin

  • Durchführung des Karrieretags am Standort des Kunden mit digitalem Check-in und Anwesenheitsliste

  • begleitende Abstimmung im Zwei-Wochen-Takt vor und nach dem Termin sowie ein monatlicher Jour Fixe

  • Auswertungstermin im Anschluss an den Karrieretag

  • im Rahmen einer Anschlussvereinbarung: monatliche Bewerbertage nach Ziffer 9.3

5.2 Besetzungsprojekt und Fahrertag (Transport & Logistik)

  • Onboarding mit Portalzugang, gemeinsamer Ausarbeitung des Stellenangebots einschließlich Vergütungsrahmen

  • Konzeption und Schaltung der Kampagne über Kanäle des Auftragnehmers; Go-Live innerhalb von 48 Werktagsstunden nach Vorliegen der erforderlichen Angaben des Kunden

  • telefonische Vorqualifizierung gegen das vereinbarte Anforderungsprofil

  • Vorstellung der Fahrer im Portal, fortlaufend oder gebündelt

  • beim Fahrertag zusätzlich: Terminplanung, Einladungsmanagement, Erinnerungen, Bereitstellung des digitalen Check-ins und der Anwesenheitsliste, telefonische Erreichbarkeit am Veranstaltungstag sowie Auswertung im Anschluss. Die Gespräche vor Ort führt der Kunde; eine Anwesenheit des Auftragnehmers vor Ort ist nicht geschuldet.

  • begleitende Abstimmung im Zwei-Wochen-Takt sowie ein monatlicher Jour Fixe

5.3 Arbeitgebermarke

  • Drehtag am Standort des Kunden mit der im Angebot festgelegten Anzahl an Kurzvideos

  • Aufbau und Optimierung der Kanäle des Kunden

  • laufende Ausspielung der Inhalte über die Kanäle des Kunden

  • fortlaufende Betreuung und Abstimmung

5.4 Zusatzleistungen (optional)

Gebietsschutz, zusätzliche Video- und Content-Pakete, weitere Positionen oder Standorte, erweiterte Qualifizierung sowie weitere ausdrücklich vereinbarte Leistungen. Ein Gebietsschutz entsteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und setzt eine laufende monatliche Zusammenarbeit voraus.

5.5 Kandidaten-Pool und Direktvermittlung (optional)

Eigenständige Gewinnung und Vorqualifizierung von Kandidaten auf Initiative und Rechnung des Auftragnehmers, anonymisierte Vorstellung bei Kunden der jeweiligen Region und – nach Beauftragung – Übergabe der vollständigen Daten nach Ziffer 12.

Der Auftragnehmer wird ausschließlich als Vermittler tätig. Eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG findet nicht statt; ein Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Kandidaten wird nicht begründet. Gegenüber Kandidaten sind sämtliche Leistungen unentgeltlich.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Pflichten Subunternehmer bzw. Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

6. Werbebudget und Kampagnenkanäle

6.1 Bei Leistungen nach Ziffer 5.1 und 5.2 ist das Werbebudget vollständig in der Vergütung enthalten. Der Auftragnehmer steuert Höhe, Verteilung und Aussteuerung des Budgets eigenverantwortlich. Ein Anspruch des Kunden auf Kampagneneinblick, Budgetnachweis, Herausgabe von Kampagnendaten oder Erstattung nicht verausgabter Beträge besteht nicht.

6.2 Die Kampagnen werden über Kanäle des Auftragnehmers ausgespielt. Der Kunde wird in den Werbemitteln als ausbildende Fahrschule bzw. als suchendes Unternehmen benannt.

6.3 Bei Leistungen nach Ziffer 5.3 (Arbeitgebermarke) läuft die Ausspielung über die Kanäle des Kunden. Ein hierfür erforderliches Werbebudget ist nicht Bestandteil der Vergütung, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist; der Kunde erteilt dem Auftragnehmer die erforderlichen Berechtigungen für seine Konten.

6.4 Für Ausfälle, Einschränkungen oder Sperrungen von Drittplattformen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, übernimmt dieser keine Verantwortung. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt; Laufzeiten verlängern sich um die nachweisbare Ausfallzeit.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung, insbesondere Anforderungsprofil, Ausschlusskriterien, Vergütung und Arbeitsmodell. Er ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit des Stellen- bzw. Ausbildungsangebots und der Auswahlkriterien.

7.2 Der Kunde hält während der gesamten Laufzeit einschließlich Karenzzeit die für die Leistung erforderlichen Voraussetzungen aufrecht – bei Fahrschulen und Bildungsträgern insbesondere die Zulassung als Träger sowie ausreichende Ausbildungskapazität, bei Unternehmen der Transport- und Logistikbranche das im Onboarding gemeinsam festgelegte und dokumentierte Vergütungs- und Arbeitsangebot. Wird dieses Angebot später zulasten der Kandidaten verändert, entfallen die Garantien nach Ziffer 10.

7.3 Vorgestellte Interessenten kontaktiert der Kunde innerhalb der Reaktionszeit ihrer Prioritätsstufe:

Stufe

Wann sie vergeben wird

Was der Kunde tut

Sehr hoch

Der Interessent hat bereits einen Termin beim Kostenträger; das Angebot liegt vor oder wird dort vorgelegt.

Kontakt spätestens drei Werktage nach dem Termin beim Kostenträger, Ergebnis dokumentieren.

Hoch

Der Interessent hat mit dem Sachbearbeiter gesprochen, die Aussicht auf Bewilligung ist gut, ein weiterer Termin steht aus.

Kontakt innerhalb von zwei Werktagen, Beratungsgespräch anbahnen.

Mittel

Der Interessent erfüllt die Voraussetzungen, hat noch keinen Termin beim Sachbearbeiter und benötigt einen Kostenvoranschlag.

Kontakt innerhalb von fünf Werktagen, Angebot bzw. Kostenvoranschlag ausstellen.

Bei Leistungen nach Ziffer 5.2 kontaktiert der Kunde vorgestellte Fahrer innerhalb von zwei Werktagen, führt die Gespräche, entscheidet zeitnah und begründet Absagen sachlich.

7.4 Meldet sich ein Interessent nach dem Beratungs- oder Vorstellungsgespräch nicht zurück, fasst der Kunde aktiv nach und begleitet ihn bis zur Entscheidung des Kostenträgers bzw. bis zur Einstellungsentscheidung.

7.5 Der Kunde dokumentiert Kontaktaufnahme, Gesprächsergebnis, ausgestellte Angebote, Absagegründe sowie erfolgte Bewilligungen und Einstellungen innerhalb von drei Werktagen im bereitgestellten Portal oder in Textform. Nicht dokumentierte Kontakte und Gespräche gelten im Rahmen der Garantien als nicht erfolgt.

7.6 Der Kunde nimmt am Onboarding, an den begleitenden Abstimmungsgesprächen, am monatlichen Jour Fixe und am Auswertungstermin teil und ermöglicht den vereinbarten Veranstaltungstermin an seinem Standort.

7.7 Beim Karriere- und Fahrertag stellt der Kunde Räumlichkeiten und Zugang, benennt die Gesprächspartner, führt die Gespräche und stellt eine Person, die den Check-in der erscheinenden Teilnehmer sicherstellt. Erfolgt kein Check-in, gilt ersatzweise die vom Kunden geführte Teilnehmerliste.

7.8 Bleibt eine Mitwirkungspflicht aus, erinnert der Auftragnehmer einmal in Textform. Wird die Pflicht danach weiterhin nicht erfüllt, entfallen die Garantien nach Ziffer 10; alle übrigen Leistungen erbringt der Auftragnehmer unverändert weiter. Fristen verlängern sich um die Dauer der Verzögerung.

8. Vergütung, Zahlung und Verzug

8.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.2 Einmalige Leistungen sind mit Vertragsschluss fällig. Wiederkehrende Vergütungen sind monatlich im Voraus fällig.

8.3 Zahlungsziel ist sieben Tage ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart ist.

8.4 Für jede nach Fristablauf versandte Zahlungserinnerung berechnet der Auftragnehmer eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR netto. Auf die Erhebung von Verzugszinsen verzichtet der Auftragnehmer. Die gesetzliche Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB bleibt unberührt.

8.5 Rücklastschriftkosten trägt der Kunde (Bankgebühren zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 10,00 EUR netto je Rücklastschrift).

8.6 Bleibt eine fällige Zahlung länger als sieben Tage nach Fristablauf aus, ist der Auftragnehmer berechtigt, Kampagnen und alle weiteren Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang ruhen zu lassen. Der Kunde wird hierüber in Textform informiert. Für die Dauer des Ruhens verlängern sich Laufzeiten nicht; Fristen zulasten des Auftragnehmers, insbesondere Garantiefristen, sind für diesen Zeitraum gehemmt.

8.7 Bleibt die Zahlung trotz Ruhens der Leistungen weitere vierzehn Tage aus, kann der Auftragnehmer den Vertrag fristlos kündigen. Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig; ein Garantieanspruch besteht in diesem Fall nicht.

8.8 Unterbricht der Kunde die Leistungserbringung oder verhindert er sie durch fehlende Mitwirkung, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.

8.9 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.

9. Laufzeit, Karenzzeit und Anschlussvereinbarung

9.1 Die Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Bei Karrieretag und Besetzungsprojekt beträgt sie in der Regel drei Monate ab Vertragsschluss.

9.2 An die Laufzeit schließt sich eine Karenzzeit von in der Regel drei Monaten an. In dieser Zeit betreut der Auftragnehmer die gewonnenen Interessenten ohne zusätzliche Vergütung weiter und liefert offene Vorstellungen nach.

9.3 Sofern im Angebot vorgesehen, geht die Zusammenarbeit nach Erfüllung des zugesagten Umfangs in eine Anschlussvereinbarung über. Gegenstand ist die Vorstellung der im Angebot festgelegten Mindestzahl qualifizierter Interessenten je Kalendermonat, wahlweise im Rahmen eines Bewerbertags oder in Einzelgesprächen. Kampagne und Ansprache laufen durchgehend weiter; bereits gewonnene Interessenten werden fortlaufend eingeladen.

9.4 Werden in einem Monat aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen weniger Interessenten vorgestellt als vereinbart, entfällt die Vergütung dieses Monats.

9.5 Der Kunde kann der Anschlussvereinbarung bis vierzehn Tage vor Ablauf der Erstlaufzeit in Textform widersprechen. Bleibt die Leistung in zwei aufeinanderfolgenden Monaten aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen hinter der vereinbarten Mindestzahl zurück, kann der Kunde mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende kündigen. Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht daneben nicht.

9.6 Wird der zugesagte Umfang nach Ziffer 10.2 nicht erfüllt, kommt die Anschlussvereinbarung nicht zustande; die Nachlieferungspflicht und die Garantien bleiben davon unberührt.

10. Garantien

10.1 Allgemeine Voraussetzungen

Garantien gelten nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart sind, und setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflichten nach Ziffer 7 voraus.

10.2 Zugesagter Umfang und Nachlieferung

Der zugesagte Umfang – die Zahl erschienener bzw. vorgestellter qualifizierter Personen – ergibt sich aus dem Angebot. Die Anwesenheit wird per Check-in oder ersatzweise über die Teilnehmerliste dokumentiert.

Wird der zugesagte Umfang nicht erreicht, liefert der Auftragnehmer kostenfrei nach, bis er erreicht ist. Die Wahl des Weges – zusätzlicher Termin oder Einzelvorstellung – obliegt dem Auftragnehmer. Die Nachlieferung erfolgt innerhalb der Laufzeit einschließlich Karenzzeit. Dem Kunden entstehen hierfür keine zusätzlichen Kosten.

10.3 Bildungsgutschein-Garantie (Fahrschulen / Bildungsträger)

Wird innerhalb der Laufzeit einschließlich Karenzzeit für keinen der vom Auftragnehmer gewonnenen Interessenten ein Bildungsgutschein bewilligt, erstattet der Auftragnehmer die gezahlte Vergütung vollständig. Die Erstattung erfolgt innerhalb von vierzehn Tagen nach schriftlicher Anforderung.

Die Bewilligung eines Bildungsgutscheins ist eine Entscheidung der zuständigen Behörde; der Auftragnehmer schuldet weder die Bewilligung noch deren Fortbestand.

10.4 Einstellungsgarantie (Transport & Logistik)

Kommt innerhalb der Laufzeit einschließlich Karenzzeit mit der im Angebot festgelegten Mindestzahl der vorgestellten Fahrer kein Arbeitsverhältnis zustande, erstattet der Auftragnehmer die gezahlte Vergütung vollständig. Die Erstattung erfolgt innerhalb von vierzehn Tagen nach schriftlicher Anforderung.

Der Kunde kann so viele der vorgestellten Fahrer einstellen, wie er möchte; eine Vergütung je Einstellung entsteht nicht.

10.5 Nachbesetzung

Scheidet ein eingestellter Fahrer innerhalb von 90 Tagen nach Arbeitsbeginn aus, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat, besetzt der Auftragnehmer die Stelle einmalig kostenfrei nach. Voraussetzung ist die Meldung des Ausscheidens in Textform innerhalb von sieben Tagen unter Angabe und Nachweis des Grundes.

10.6 Meldepflicht, Prüfung und Vertragsstrafe

Der Kunde teilt dem Auftragnehmer unverzüglich mit, sobald für einen gewonnenen Interessenten ein Bildungsgutschein bewilligt, eine Ausbildung begonnen oder ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Stand einzelner Interessenten stichprobenartig zu überprüfen, insbesondere durch Rückfrage bei der betreffenden Person.

Verschweigt der Kunde eine Bewilligung, einen Ausbildungsbeginn oder eine Einstellung und macht anschließend eine Garantie nach Ziffer 10.3 oder 10.4 geltend, ist eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung verwirkt; ein Garantieanspruch besteht in diesem Fall nicht. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

10.7 Wegfall der Garantien

Die Garantien entfallen, wenn der Kunde eine Mitwirkungspflicht nach Ziffer 7 trotz einmaliger Erinnerung in Textform weiterhin nicht erfüllt, wenn er das im Onboarding dokumentierte Angebot zulasten der Kandidaten verändert oder wenn eine Bewilligung bzw. Einstellung nur deshalb ausbleibt, weil er geeignete Kandidaten ohne sachlichen, dokumentierten Grund ablehnt oder erforderliche Unterlagen nicht ausstellt.

11. Terminverschiebung und Storno

11.1 Eine Erstverschiebung des Veranstaltungstermins ist einmalig kostenfrei, sofern sie vor Versand der Einladungen und Erinnerungen erfolgt. Jede weitere Verschiebung wird mit 500,00 EUR netto berechnet.

11.2 Bei Absage vor Go-Live berechnet der Auftragnehmer eine Aufwandsentschädigung von 30 % des Auftragswerts. Bei Absage ab Go-Live ist die Vergütung in voller Höhe fällig.

12. Direktvermittlung von Pool-Kandidaten

12.1 Der Auftragnehmer kann dem Kunden Pool-Kandidaten unverbindlich und anonymisiert vorstellen. Diese Erstvorstellung ist kostenfrei und begründet keinen Vermittlungsauftrag. Fordert der Kunde die vollständigen Daten, ein Kennenlernen, ein Vorstellungsgespräch oder einen Probetag an, kommt ein Vermittlungsauftrag zu den Konditionen des zuvor übermittelten Angebots zustande.

12.2 Die Vermittlungsprovision entsteht mit dem Vermittlungserfolg und ist mit diesem fällig. Der Kunde informiert den Auftragnehmer unaufgefordert in Textform innerhalb von sieben Kalendertagen über den Eintritt eines Vermittlungserfolgs.

12.3 Als Vermittlungserfolg gilt bei Unternehmen der Transport- und Logistikbranche die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags, bei Fahrschulen und Bildungsträgern die verbindliche Anmeldung des Kandidaten bzw. die Einreichung oder Einlösung eines Bildungsgutscheins.

12.4 Schließt der Kunde innerhalb von zwölf Monaten nach der auch anonymisierten Vorstellung eines Pool-Kandidaten mit diesem einen Vertrag bzw. nimmt ihn als Teilnehmer auf, gilt der Vermittlungserfolg als durch die Vorstellung verursacht; die Provision ist in voller Höhe fällig. Dies gilt auch bei Vertragsschluss über Dritte, verbundene Unternehmen oder in anderer Funktion. Der Umgehungsschutz entfällt, soweit der Kunde nachweist, dass ihm der Kandidat bereits vor der Vorstellung als Bewerber bekannt war.

12.5 Die Vorstellung erfolgt nicht exklusiv; derselbe Kandidat kann mehreren Kunden vorgestellt werden. Maßgeblich ist der zuerst eingetretene Vermittlungserfolg. Nach Übergabe der vollständigen Daten hat der Kunde ein Feedbackfenster von zehn Kalendertagen; erfolgt keine Rückmeldung, kann der Auftragnehmer den Kandidaten uneingeschränkt anderweitig vorstellen.

12.6 Die Vorqualifizierung erfolgt telefonisch nach bestem Wissen auf Grundlage der Angaben der Kandidaten. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit. Die Prüfung der Originaldokumente – insbesondere Fahrerlaubnis und Klassen, Schlüsselzahl 95, Fahrerkarte sowie Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis – obliegt dem Kunden vor Vertragsschluss. Kandidaten sind in ihrer Entscheidung frei; der Auftragnehmer schuldet weder das Erscheinen zu Terminen noch die Annahme eines Angebots noch den Verbleib im Vertragsverhältnis.

12.7 Der Auftragnehmer sichert Kandidaten Vertraulichkeit zu. Der Kunde behandelt Informationen über wechselwillige Kandidaten vertraulich, nimmt insbesondere keinen Kontakt zu deren aktuellem Arbeitgeber auf und verwendet anonymisierte Profile nicht, um die Identität eines Kandidaten ohne Beauftragung zu ermitteln oder ihn direkt anzusprechen.

13. Quervermittlung (optional)

Sofern ausdrücklich vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Kunden abgelehnte Kandidaten mit deren Einwilligung anderen Kunden vorzustellen. Bei erfolgreicher Vermittlung erhält der ursprüngliche Kunde 5 % der Nettoprovision als Gutschrift. Das Zeitfenster beträgt sechs Monate ab Erstvorstellung.

Diese Regelung gilt nicht für Pool-Kandidaten und nicht für Kandidaten aus Kampagnen nach Ziffer 5.1 und 5.2, die über Kanäle des Auftragnehmers gewonnen wurden; diese sind eigener Bestand des Auftragnehmers.

14. Nutzungsrechte und Referenzen

14.1 An den für den Kunden erstellten Inhalten nach Ziffer 5.3 erhält dieser ein zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für eigene Zwecke. Die Einräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung.

14.2 An Werbemitteln, die der Auftragnehmer für Kampagnen über seine eigenen Kanäle erstellt, erwirbt der Kunde keine Rechte.

14.3 Eine Weitergabe an andere Marketing- oder Recruiting-Agenturen zur Durchführung bezahlter Kampagnen ist ohne Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.

14.4 Der Auftragnehmer darf den Kunden nach durchgeführter Veranstaltung mit Name und Logo als Referenz benennen und Ergebnisse anonymisiert darstellen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

14.5 Für vom Kunden bereitgestellte Inhalte stellt dieser die erforderlichen Rechte sicher und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.

14.6 Werkvertragliche Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von sieben Werktagen nach Lieferung in Textform wesentliche Mängel rügt.

15. Datenschutz

15.1 Für Kampagnen nach Ziffer 5.1 und 5.2 ist der Auftragnehmer datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die erhobenen Daten; eine Auftragsverarbeitung liegt insoweit nicht vor. Die erhobenen Daten stehen dem Auftragnehmer zu.

15.2 Die Übermittlung vollständiger Daten an den Kunden erfolgt ausschließlich auf Grundlage der dokumentierten Einwilligung der betroffenen Person. Mit Erhalt der Daten wird der Kunde eigener Verantwortlicher für die weitere Verarbeitung.

15.3 Der Kunde verarbeitet übermittelte Daten ausschließlich zum Zweck der Besetzung der konkreten Position bzw. der Ausbildungsanbahnung, gibt sie nicht an Dritte weiter und löscht sie, wenn es nicht zum Vertragsschluss kommt, spätestens sechs Monate nach Übermittlung oder unverzüglich auf Verlangen der betroffenen Person oder des Auftragnehmers, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

15.4 Eine Person ist zu jedem Zeitpunkt genau einem Kunden zugeordnet.

15.5 Soweit der Auftragnehmer im Einzelfall Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO.

15.6 Beim Check-in werden mindestens Name, Telefonnummer und Status verarbeitet. Richtwert für die Speicherdauer: sechs Monate.

16. Haftung

16.1 Unbeschränkte Haftung besteht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

16.2 Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ist die Haftung auf den Nettovergütungsbetrag der betroffenen Einzelleistung begrenzt, sofern keine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Nettovergütungsbetrag der betroffenen Einzelleistung.

16.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftung besteht.

16.4 Für Entscheidungen des Kunden auf Grundlage vorgestellter Profile sowie für das Verhalten von Kandidaten haftet der Auftragnehmer nicht.

17. Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind. Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort. Die Vertraulichkeit gegenüber Kandidaten richtet sich ergänzend nach Ziffer 12.7.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

18.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bonn.

18.3 Die Übertragung von Rechten und Pflichten durch den Kunden auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.

18.4 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

18.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Jetzt Kontakt aufnehmen – und Ihre Fahrschule auf das nächste Level bringen

Wir sind die Spezialisten für Marketing in der Fahrschulbranche. Nutzen Sie unsere Erfahrung und unser Netzwerk, um Ihre Fahrschule nachhaltig zu stärken.

Sende uns deine Anfrage

Branchen-Expertise

Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Fahrschulen zusammen und kennen die speziellen Herausforderungen Ihrer Branche bis ins Detail.

Einzigartige Spezialisierung

Als einzige Marketingagentur in Deutschland sind wir komplett auf die Fahrschulbranche fokussiert – und bringen genau das mit, was wirklich funktioniert.

Starke Ergebnisse

Von mehr Fahrschülern über erfolgreiche BKF-Kampagnen bis hin zur Fahrlehrer-Gewinnung – unsere Strategien liefern messbare Resultate.

Zugang zu unserem Netzwerk

Profitieren Sie von unserem bundesweiten Netzwerk an zertifizierten Fahrschulen und Partnern – ein Vorteil, den nur unsere Kunden nutzen.